Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 23.04.2018

der Heyne GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 21-23, 63500 Seligenstadt,

dem Forderungen- und Sicherheitenmanagement Insolvare® www.insolvare.de und den Internetplattformen:

www.Auto-Auktionen-Europa.de [www.a-a-eu.de]
www.Boote-Auktionen-Europa.de [www.b-a-eu.de]
www.InsolvenzAuktionen-Online.de [www.ia-o.de]
im Nachfolgenden auch kurz „Insolvare®“ genannt


§ 1 - Präambel

Heyne GmbH stellt alle Geschäftsfelder unter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind sowohl auf der Internetseiten der Heyne GmbH (www.heyne-gmbh.de) als auch auf den Auktionsseiten sichtbar. Heyne GmbH/ Insolvare® stellt im Internet unter eigenen Bezeichnungen wie oben benannt mehrere Verwertungsplattformen zum An- und Verkauf von Insolvenzfahrzeugen (Gebraucht-, Nutz-, Unfallfahrzeuge wie auch Leasingrückläufern, Motorrädern und Motorrollern, Quad (Bikes), weiter Wasserfahrzeuge, Boote und Jachten und sonstige Assets, Industriemaschinen und Lagerverwertungen (im folgenden kurz als "Objekte" zusammengefasst) zur Verfügung. Die Verwertungen sind als Auktionen (auf den jeweiligen Websites) ausgestaltet; d.h. ein Käufer (als Nutzer der Plattform) erwirbt ein angebotenes Objekt höchstbietend durch Zuschlag. Insolvare® tritt dabei dem Bieter/Käufer als Vermittler, nicht als Verkäufer gegenüber. Insolvare® ist insofern auch nicht Vertreter von Einlieferer/Anbieter/Verkäufer und/oder Käufer/Bieter. Die über die jeweiligen Plattformen angebotenen Objekte werden durch Insolvare® im Auftrag des Einlieferers, Anbieters bzw. Verkäufers eingestellt. Der Einlieferer/Anbieter bedient sich hierzu des jeweiligen Einlieferungsformulars auf den gewünschten Websites. Die relevanten Objekt-Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ebenso gibt der Einlieferer/Anbieter auf dem Einlieferungsformular den von ihm geforderten Mindestauflösungspreis an. Soweit es zwischen Einlieferer/Anbieter und Bieter durch Zuschlag zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt, erhält Insolvare® von beiden Seiten (Verkäufer und Käufer) eine Vermittlungsprovision nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 - Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsverhältnisse zwischen Heyne GmbH/Insolvare® und gewerblichen und/oder privaten Nutzern, im Folgenden kurz "Kunden" genannt.

Es werden hier das zur Verfügung stellen von Auktionen und (Eigen-) Dienstleistungen geregelt. Der Kunde erkennt diese Geschäftsbedingungen (AGB) mit deren Kenntnisnahme im Verlauf der erstmaligen Registrierung über die jeweiligen Insolvare®-Websites als verbindlich an. Kommt es zwischen Objekt-Anbieter und Höchstbietendem zum Abschluss eines rechtswirksamen Kaufvertrages, so stellen in jenem Vertragsverhältnis (Verkäufer/Käufer) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der sich anschließenden Geschäftsabwicklung Empfehlungen dar, deren Einhaltung im Sinne einer seriösen und vertrauensvollen Geschäftsabwicklung geboten ist. Insolvare® wird Objekt-Anbieter und Höchstbietenden nach Auktionsende über die Beendigung der Auktion, die Zuschlagserteilung sowie Fakturierung (in eigenem Namen auf eigene, bzw. auf fremde Rechnung bei Abwicklung für Insolvenzverwalter, Kontaktdatenaustausch Käufer/Verkäufer und Fakturierung der Aufgelder in eigenem Namen auf eigene Rechnung) in Kenntnis setzen. Die Abwicklung des Kaufvertrages obliegt hiernach im Grundsatz allein Verkäufer und Käufer in dem zwischen beiden bestehenden Vertragsverhältnis.

§ 3 - Vertragsverhältnis

Das zwischen Insolvare® und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis wird nach erstmaliger Registrierung jeweils begründet durch Einloggen auf einer Insolvare®-Website mit den persönlichen Zugangsdaten (User-Name / Kennwort) des Nutzers. Bereits mit der erstmaligen Registrierung anerkennt der Nutzer der Auktions-Websites die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe auch unter "Registrierung"). Erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht vorbehaltlos an, so wird ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis nicht begründet; eine Teilnahme an den auf den Insolvare®-Website durchgeführten Auktionen ist dann allerdings nicht möglich. Im Rahmen der Neuregelung der europäischen DSGVO werden die Daten (siehe auch unter Menüpunkt Datenschutz) ausschließlich von Heyne GmbH/Insolvare® für eigene Zwecke verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht, bzw. nur in dem Zusammenhang, wie diese abwicklungshalber genutzt werden müssen (z.B. Banküberweisungen; Buchhaltung/ Steuerberater; Rechtsanwalt bei Forderungseinzug usw.).


§ 4 - Registrierung

(1) Um an den auf Insolvare®-Websites durchgeführten Auktionen teilnehmen zu können, muss sich jeder Kunde einmalig bei einer der jeweiligen Website registrieren, um so einen Kundenzugang als Kontoinhaber zu erhalten. Der Kunde hat im Verlauf des Registrierungsprozesses vorbehaltlich technischer Einschränkungen die Möglichkeit, sich einen Benutzernamen (User-Name) frei zu wählen, sofern dieser nicht bereits anderweitig vergeben ist. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf einen bestimmten Benutzernamen. Der User/Nickname muss so gewählt sein, dass dieser im allgemein üblichen Geschäftsverkehr keine verletzenden Inhalte, Worte oder andere unzulässigen Bezeichnungen enthält. Der Kunde legt weiterhin entsprechend den vorgemachten Ausführungen ein von ihm selbst gewünschtes Passwort fest. Dieses ist nur ihm bekannt und darf keiner anderen Person oder Institution bekannt gegeben werden und muss unter Verschluss gehalten werden. Bei Missbrauch ist der Kontoinhaber für entstandenen Schaden durch Bekanntgabe des Passwortes verantwortlich und haftet voll umfänglich.

(2) Mit der Registrierung anerkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Registrierung ist kostenlos, unverbindlich und verpflichtet nicht zur Teilnahme an Auktionen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich juristische Personen sowie natürliche Personen (nur auf www.ia-o.de), soweit sie volljährig und geschäftsfähig sind.

(3) Sämtliche an Insolvare® übermittelten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung oder eine aus einer Auktion resultierende Notwendigkeit. Im Übrigen wird Heyne GmbH/Insolvare® die ihr zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Eine anderweitige Verwendung (z.B. Benutzeruntersuchung o.ä.) findet ausschließlich in anonymisierter Weise statt. Im Übrigen gelten die untern Datenschutz stehenden Hinweise zum Datenschutz und die Datenschutzerklärung zur neuen europäischen DSGVO mit Inkrafttreten zum 25.05.2018.

(4) Ein gewerblicher Kunde hat im Verlauf dieser erstmaligen Registrierung bei Insolvare® seine Zulassung durch Übersendung eines amtlichen Gewerbenachweises (Gewerbeanmeldung) sowie Handelsregisterauszugs per E Mail/mittels Telekopie nachzuweisen. Heyne GmbH/Insolvare® ist befugt, die vom Kunden gemachten Angaben zu überprüfen.

(5) Insolvare® wird den Kunden über die erfolgreiche Registrierung informieren und ihm das gewünschte Passwort zur Teilnahme der auf Insolvare®-Website durchgeführten Auktionen per Email bestätigen. Der Kunde kann sich dann unter Nutzung dieses Passwortes sowie des von ihm bestimmten Benutzernamens (User-Name) auf Insolvare®-Website(n) anmelden und an den hier durchgeführten Auktionen teilnehmen.

(6) Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Registrierung. Insolvare® behält sich demnach das Recht vor, Anmelder ohne weitere Begründung zurückzuweisen sowie bereits registrierten Nutzern die Registrierung zu entziehen (Sperrung). Solchermaßen abgemeldete Nutzer haben ungeachtet dessen, bereits getätigte Geschäfte noch vollständig abzuwickeln.


§ 5 - Leistungen von Heyne GmbH/Insolvare®

(1) Insolvare® führt auf den jeweiligen Website Auktionen durch. Insolvare® ist dabei nach näherer Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen Gastgeber der Auktion und verantwortlich für deren korrekten Ablauf.

(2) In der von der Insolvare® diesbezüglich betriebenen Datenbank werden die zum Verkauf stehenden Objekte gespeichert. Die objektbezogenen Informationen erhält Insolvare® von seinen Kunden als Einlieferer/Anbieter und potentiellem Verkäufer des Objektes. Weiterhin gewährt Insolvare® seinen Kunden als Bietern auf die angebotenen Objekte kostenlosen (mit Ausnahme der anfallenden Internet-Verbindungskosten) Online-Zugriff auf diese Datenbank im Zuge der Auktionsabwicklung.

(3) Auf Grundlage der kundenseitig gemachten, auf das zum Verkauf stehende Objekt bezogenen Angaben ermittelt Insolvare® auf Wunsch des Einlieferers den aktuellen Verkaufs- und/oder Marktwert des Fahrzeugs, bzw. übernimmt den vorgegebenen Mindestpreis des Einlieferers. Ggfls. kann gesonderter Auftrag an das Sachverständigenbüro Taxare® GbR erfolgen.

 

§ 6 - Einschränkungen

(1) Insolvare® stellt ihre Website grundsätzlich ganztägig zur Verfügung. Technisch bedingt – beispielsweise aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten – muss sich Insolvare® jedoch eine zeitweise Einschränkung und/oder Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt, auf die Insolvare® keine Einflussmöglichkeit hat.

(2) Ist eine bestimmte Auktion von einer solchen, auf Seiten Insolvare® liegenden und von dieser zu verantwortenden allgemeinen Einschränkung betroffen, so ist die Auktion (für Einlieferer kostenfrei) zu wiederholen, soweit die eingetretene Einschränkung die Auktion maßgeblich beeinflusst hat.


§ 7 - Einstellen von Inhalten - Verkauf von Objekten über die Insolvare®-Websites

(1) Berechtigt zur Teilnahme an den auf den Insolvare®-Website durchgeführten Auktionen auf Einlieferer/ Anbieter- bzw. Verkäuferseite sind sowohl gewerbliche, wie auch private Kunden, soweit diese unbeschränkt geschäftsfähig sind. Ein gewerblicher Anbieter hat der Insolvare® seine Zulassung durch Übersendung eines amtlichen Gewerbenachweises (Gewerbeanmeldung) sowie Handelsregisterauszugs per E-Mail oder mittels Telekopie nachzuweisen (siehe auch unter "Registrierung"); eine etwaige Vertretungsbefugnis ist anzuzeigen. Der private Einlieferer legitimiert sich mittels Übersenden eines lesbaren Ausweisdokumentes per Mail oder Telefax. Im Übrigen besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an den von Insolvare® angebotenen Auktionen und sonstigen (Eigen-) Leistungen.

(2) Der Einlieferer/Anbieter erklärt, allein verfügungsberechtigt über das zum Verkauf vorgesehene Objekt zu sein und insoweit an diesem keine Rechte Dritter (z.B. Pfandrechte, Eigentumsrechte, Vorkaufsrechte u.a.) bestehen. Er ist verpflichtet, sämtliche Angaben über das zum Verkauf vorgesehene Objekt wahrheitsgemäß und vollständig, mittels des zur Verfügung gestellten Einlieferungsformulars an www.A-A-EU.de und www.ia-o.de zu übermitteln. Insbesondere auch etwaige Fehler, Mängel, Defekte und Modifikationen des Objektes (z.B. bei Fahrzeugen) nicht zu verschweigen. Der Kunde erklärt gegenüber Insolvare®, insoweit die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sowie die hierauf basierende einschlägige Rechtsprechung zu beachten. Ungeachtet dessen erfolgt jedweder über Heyne GmbH/Insolvare®-Webseiten getätigter Objekt An-/Verkauf grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (Gewährleistung), jedenfalls soweit der Käufer des entsprechenden Objektes ein gewerblicher Kunde ist.

Privatbieter sind aus diesem Grund nicht (auf allen Websites) zugelassen. Ein Haftungsausschluss wäre nichtig. Insolvenzverwaltungen schließen Sachmängelhaftung die Masse betreffend aus, durch Beauftragung zur Fakturierung durch Heyne GmbH/Insolvare®.

(3) Der Einlieferer/Anbieter verpflichtet sich, für die Dauer der Auktion das Objekt nicht selbst anderweitig zum Verkauf anzubieten oder anbieten zu lassen bzw. zu verkaufen oder verkaufen zu lassen, damit bei Zuschlag für den Höchstbietenden das Geschäft auch tatsächlich abgewickelt werden kann. Im Falle einer Zuwiderhandlung trägt ansonsten der Anbieter neben seinen eigenen Kosten auch die des Höchstbieters. Die Einstellung/Veröffentlichung der Objekte auf den Insolvare® Websites wird unmittelbar vorgenommen; Anbieter/Verkäufer können die Angebote eingeben, eine Freischaltung zur Auktion erfolgt nur durch den Administrator von Insolvare®. Eine Änderung der Objektbeschreibung während einer laufenden Auktion ist nicht möglich. Es obliegt daher dem Anbieter dafür Sorge zu tragen, das zum Verkauf vorgesehene Objekt in beschriebener Art und Güte auch tatsächlich liefern zu können.

(4) Insolvare® behält sich das Recht vor, die vom Kunden gemachten, auf das Objekt bezogenen Angaben zu überprüfen und/oder überprüfen zu lassen. Im Falle begründeter Bedenken gegen die Richtigkeit der kundenseits gemachten Angaben findet das vom Anbieter zum Verkauf vorgesehene Objekt keine Aufnahme in die Datenbank von Insolvare®. Heyne GmbH/Insolvare® ist auch berechtigt, ein zur Auktion freigegebenes Objekt wieder aus der Versteigerung zu nehmen, sofern sich aufgrund von Tatsachen im Nachhinein herausstellt, dass die durch den Anbieter gemachten Angaben unrichtig sind. Es besteht im Allgemeinen kein Rechtsanspruch auf Aufnahme von Objekten in die Insolvare®-Datenbank und/oder auf deren Veröffentlichung auf den Insolvare®-Website im Zuge der Durchführung einer Auktion. Darüber hinaus wird Insolvare® die Veröffentlichung solcher Angebote ablehnen, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote und/oder gegen die guten Sitten verstoßen und/oder deren Veröffentlichung Insolvare® aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist.

(5) Die Platzierung von Inhalten liegt im Ermessen von Insolvare®. Insbesondere ist Insolvare® befugt, das zum Verkauf vorgesehene Objekt entsprechend der Website-Struktur einer Rubrik und/oder Objektklasse zuzuordnen. Über eine entsprechende Suchfunktion stellt Insolvare® sicher, dass jedes zur Auktion stehende Objekt unabhängig von der vorgegebenen Platzierung anhand der jeweiligen Beschreibung gefunden werden kann.

(6) Das Objekt wird zu dem von dem anbietenden Kunden bestimmten Startpreis ("Ausrufpreis") auf der Insolvare®-Website veröffentlicht und zur Auktion freigeben. Dieser Ausrufpreis wird als Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen USt. in die Auktion eingestellt. Ausnahmsweise gilt dies nicht bei differenzbesteuerten Objekten gem. §25 a UStG, welche allerdings entsprechend gekennzeichnet werden. Der Anbieter/Verkäufer hat mit seinem Einstellungsgesuch zugleich den zu erzielenden Mindestpreis anzugeben. Weichen der von Insolvare® ermittelte (Netto-) Marktwert und der vom Anbieter/Verkäufer vorgesehene Mindestpreis um mehr als 15 % voneinander ab, so ist vor Veröffentlichung auf den Insolvare®-Websites mit dem Anbieter/Verkäufer Rücksprache zu halten. Um Dynamik in die Auktion zu bringen, haben die Bieter die Möglichkeit auch unter dem Ausrufpreis Ihre Gebote abzugeben. Eine Auflösung wird erst erfolgen bei Freigabe durch den Einlieferer oder durch vorher festgelegte (verdeckte) Mindestpreise.

(7) Es werden regelmäßig Auktionen durchgeführt. Die jeweiligen Auktionszeiten bzw. Auktionszeiträume werden rechtzeitig auf den jeweiligen Webseiten bekanntgegeben. Insolvare® behält sich die Durchführung von Auktionen (zusätzlich) auch an anderen als Werktagen vor. Insolvare® wird ihre Kunden auf eine solche Auktion frühzeitig (z.B. via Newsletter) aufmerksam machen. Weiterhin behält sich Insolvare® das Recht vor, geplante Auktionen – ggf. auch kurzfristig – ausfallen zu lassen. Bereits begonnene Auktionen können indes nur aus wichtigem Grund abgebrochen werden.



§ 8 - Bieten - Kauf von Objekten über die Insolvare®-Website

(1) Berechtigt zur Teilnahme an den Insolvare®-Website durchgeführten Auktionen auf Bieter- bzw. Käuferseite sind ausschließlich gewerbliche Kunden, soweit diese unbeschränkt geschäftsfähig sind. Jeder gewerbliche Kunde hat Insolvare® seine Zulassung durch Übersendung eines amtlichen Gewerbenachweises (Gewerbeanmeldung) sowie Handelsregisterauszugs nachzuweisen (siehe auch unter "Registrierung"); eine etwaige Vertretungsbefugnis ist anzuzeigen. Private Bieter haben nur eingeschränkten Zugang zum bieten/kaufen.

(2) Die Bietschritte betragen unabhängig von der Höhe des aktuellen Gebots mindestens den voreingestellten Betrag. Bei Auto-Auktionen-Europa und Boote-Auktionen sind dies jeweils 100 €-Schritte (in Worten: einhundert Euro). Es kann nur um Beträge erhöht werden, welche durch 100 (in Worten: einhundert) teilbar sind. Bei InsolvenzAuktionen-Online ist der jeweilige €-Mindestschritt pro Auktion abhängig von dem Objekt/Artikel, es kann somit auch ab 1,-€ Bietschritte geben. Genaue Bietschritte müssen dem einzelnen Objekt in Auktion entnommen werden.

(3) Alle Beträge auf den Heyne GmbH/Insolvare®- Webseiten verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Ausnahmen hiervon bilden eingestellte Objekte/Artikel, die gem. § 25 a UStG der Differenzbesteuerung unterliegen. Auf diese Objekte sind nur Gebote auf den Endbetrag ohne Mehrwertsteuerausweis möglich. Diese Objekte werden in allen Auktionen gesondert gekennzeichnet.

(4) Abgegebene Gebotene sind für den Bieter bindend. Aus technischen Gründen kann Insolvare® nicht in eine laufende Auktion eingreifen und Gebote streichen und/oder Gebotsbeträge abändern.

(5) Geben zwei oder mehr Bieter ein Gebot in gleicher (maximaler) Höhe ab, so gilt immer das zeitlich früher abgegebene Gebot als Höchstgebot. Es kann so auch sein, dass ein hinterlegter Bietagent gleichzeitig ausgelöst wird, dann ist als Höchstbieter auch nur der Nickname des zeitlich früheren Bieters sichtbar. Derjenige, der das Gebot ausgelöst hat, kann so nicht in die Biethistorie aufgenommen werden. Der hier unterlegene Bieter kann selbst allerdings mit einem weiteren 100-er Schritt, oder selbst neuem Hinterlegen eines Bietagenten dann als Höchstbieter aufgeführt werden.

(6) Insolvare® stellt ihren Kunden im Zuge der Auktion einen Bietassistenten/Bietagent zur Verfügung. Der Kunde (Bieter) hat dadurch die Möglichkeit, einen Höchstbetrag festzulegen; dieser Höchstbetrag stellt den maximalen Betrag dar, welchen der Bieter für das betroffene Objekt zu zahlen bereit ist. Der Bietagent kann jeweils erhöht, allerdings nicht zurück genommen werden. Der Bietassistent steigert nach Hinterlegung automatisch für den Kunden bis zu dem angegebenen Höchstbetrag mit, soweit sich mindestens noch ein weiterer Bieter an der Auktion beteiligt. Der Bietassistent bietet stets nur den minimal erforderlichen Erhöhungsbetrag. Der nicht ausgelöste Höchstbetrag wird somit als Gewinn des Bietagentennutzers unbekannt bleiben.

(7) Nach Ablauf des Auktionszeitraumes erhält grundsätzlich der Höchstbietende den Zuschlag auf das jeweilige Objekt zu dem endgültigen Gebotspreis, soweit dieser über dem von dem Anbieter/Einlieferer angegebenen Mindestpreis liegt. Insolvare® Website sind echte Auktionsplattform und es wird jeweils in der Endspurtphase die letzten Sekunden auszählen. Geht ein weiteres Gebot innerhalb dieser letzten 30 Sekunden des Auktionszeitraumes ein, so verlängert sich der Auktionszeitraum ab Gebotseingang wieder um weitere 45 Sekunden; gleiches gilt für Gebotseingänge innerhalb eines bereits verlängerten Auktionszeitraumes. Der Auktionszeitraum verlängert sich dadurch so lange, bis innerhalb dieser 30-Sekunden-Phase ("Endspurt") kein weiteres Gebot mehr abgegeben wird. Dies wird sichtbar angezeigt durch den virtuellen Ausruf …zum Ersten,… zum Zweiten,… zum Dritten, die jeweils 15 Sekunden rückwärts gezählt werden. Dadurch will Insolvare® Sniperprogrammen o.ä. zum einseitigen und unfairen Höchstgewinn und ohne echte Marktbeteiligung (Gebotsabfrage) unterbinden.

(8) Liegt das Maximalgebot über dem vom anbietenden Kunden angegebenen Mindestpreis, so kommt mit Erteilung des Zuschlags zwischen Anbieter/Verkäufer und Bieter/Käufer rechtswirksam ein Kaufvertrag zustande, wobei der endgültige Gebotspreis insoweit zugleich auch den Kaufpreis des Objektes darstellt. Der Vertrag ist grundsätzlich für Verkäufer und Käufer verbindlich und bindend. Der Käufer ist demzufolge verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, der Verkäufer zur Aushändigung des Objektes in dem beschriebenen Zustand nebst den erforderlichen Unterlagen/Dokumenten (z.B. Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein, Maschinen-Dokumente u.a.) verpflichtet.

(9) Liegt nach Beendigung des Auktionszeitraumes der maximale Gebotspreis unter dem von dem Anbieter angegebenen Mindestpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich (unter Vorbehalt) einer schriftlichen Erklärung (per E-Mail) des Anbieters zustande, das Objekt auch zu dem Betrag des Maximalgebotes verkaufen zu wollen. Der Anbieter/Verkäufer hat diese Erklärung gegenüber Insolvare® abzugeben. Insolvare® hat den Höchstbietenden hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gibt der Anbieter eine ablehnende oder innerhalb von 1 Woche und zwei Tagen keine Erklärung ab, so gilt der Vorbehalt als abschlägig aufgelöst; ein Kaufvertrag kommt in diesem Falle nicht zustande. Insolvare® wird den Höchstbietenden auch hierüber in Kenntnis setzen. Der Bieter wird sich somit bei seiner jeweiliger Gebotsabgabe 9 Werktage verbindlich an sein Gebot halten. Dies im Hinblick auf die Fristen des § 168 InsO (Mitteilung der Veräußerungsfrist).

(10) Sowohl Anbieter/Verkäufer als auch Höchstbietender/Käufer erhalten von Insolvare® zeitnah nach Beendigung des Auktionszeitraumes und/oder Zustandekommen des Kaufvertrages eine Bestätigungs-Mail ("Zuschlagsschein") an die auf dem Einlieferungsformular angegebene Mail-Adresse mit Angabe der Kontaktdaten des Vertragspartners. Verkäufer und Käufer haben demzufolge Kontakt aufzunehmen und sich über die weiteren Abwicklungskonditionen zu verständigen.


§ 9 - Abwicklung

Die Abwicklung des über die Insolvare® Aktionsplattformen zustande gekommenen Kaufvertrages obliegt grundsätzlich den kaufvertragsschließenden Parteien (Anbieter/Verkäufer und Bieter/Käufer). Vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede ist der Kunde zur Abholung des ersteigerten Objektes an dem vom Einlieferer/Verkäufer auf dem Einlieferungsformular angegebenen Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Verkäufers verpflichtet. Insolvare® gibt die Standortdaten bereits in der Auktionsbeschreibung bekannt, damit für die Bieter die Kosten der Verbringung kalkulierbar sind. Sollte Einlieferer über Treuhandverfahren Insolvare® mit der Abwicklung beauftragen, wird durch Treuhandauftrag Fakturierung und Abwicklung durch Insolvare® erfolgen.

Zukünftig bietet Heyne GmbH/Insolvare® eine aktive Restebörse auf Ihrer Website an, auf der Objekte aus Auktionen aus nicht aufgelösten Vorbehalten, bzw. nicht verkaufte Objekte eingestellt werden/bleiben können. Auf diese Objekte kann dann von jedermann ein freies Gebot abgegeben werden. Insolvare® klärt dann mit dem Einlieferer ob das Objekt zu dem gebotenen Preis abgegeben wird. Gebote der Bieter sind verbindlich. Spaßbieter werden rechtlich verfolgt. Es ist eine Biethistorie angeschlossen, aus der alle vorhergegangenen nicht akzeptierten Gebote sichtbar sind. Daraus abgeleitet macht es folglich nur Sinn, verbindliche Gebote über dem letzten nicht aufgelösten Gebot abzugeben. Heyne GmbH/Insolvare® bemüht sich um die Auflösung der Gebote.

Die Restebörse wird nur verwaltet. Erst nach Gebotseingang wird der neueste Stand eingepflegt. Es sei, Einsteller meldet Objekt als verwertet.

 

§ 10 - Vermittlungsprovision, Gebühren

(1) Mit verbindlichem Zuschlag an den Höchstbieter wird die zu zahlende Vermittlungsprovision fällig, deren Höhe sich nach Abs.3 bestimmt.

(2) Wird ein Vorbehalt nach § 8 Abs.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschlägig aufgelöst und kommt es demnach zwischen Anbieter und Höchstbietendem nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages, so wird eine vom Anbieter an die Insolvare® zu leistende Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,--(in Worten: fünfundzwanzig) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Fälligkeit tritt ein, wenn der Einsteller entweder eine abschlägige oder innerhalb von 9 Werktagen keine Erklärung hinsichtlich des in Frage stehenden Vorbehalts abgibt. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Einlieferern mit Rahmenverträgen (i.d.R. Insolvenzverwaltungen - hier werden durch im Rahmenvertrag festgelegten Lizenzgebühr von netto 88,-€ p.a. weitere Leistungen ausgelöst). Anfragen zu Rahmenverträgen bitte an Heyne GmbH/Insolvare®.

(3) Die anfallenden Gebühren werden nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig.

(4) Die Höhe der an Heyne GmbH/Insolvare® zu zahlenden Provision steht nicht in Relation zu dem erzielten Auktionspreis oder anderen auf das Objekt bezogenen Faktoren. Stattdessen findet eine pauschale Vergütung nach Maßgabe der folgenden Provisionstabelle statt. Einstellungsgebühren fallen nur an, wenn keine eigne Objekteeinstellung erfolgt, heißt, die Dienstleistung von Insolvare® in Anspruch genommen wird. Supportleistungen bei Hilfestellung erfolgt kostenfrei. An Insolvare® nur im Erfolgsfalle zu zahlende Provisionen in folgender Einzelaufstellung mit Stand Mai/2018:

Gebühren für Auto-Auktionen-Europa.de und Boote-Auktionen-Europa.de:

    • für alle gewerblichen Einlieferer 180,00 € zzgl. gesetzlicher USt.
    • für private Einlieferer 250,00 € inklusive der gesetzlichen USt.
    • Einstellerprovisionen netto 8,00 €/je Objekt/Auktion wenn diese Dienstleistung an uns beauftragt wird
    • für gewerbliche Ersteher 180,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.
    • Einstellerseits zu leistende Bearbeitungsgebühr bei Nichtauflösung nach 9 Werktagen 25,-€ netto/bzw. i. Z. e. Rahmenvertrages lfd. Lizenzgebühr 88,-€ p.a.
    • Restbörse mtl. 8,-€

Für ein bereits zur Auktion freigegebenes und veröffentlichtes Objekt, welches berechtigterweise aus der Versteigerung genommen wird, ist eine Aufwendungsschadenspauschale von € 80,-- zzgl. MwSt., für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, zu zahlen.

Gebühren für InsolvenzAuktionen-Online.de:

    • Auktionsaufgeld/Provisionen i.H.v. 15% auf den Netto-Zuschlagspreis zzgl. gesetzl. USt.
    • Einstellerprovisionen netto 8,00 €/je Objekt/Auktion wenn diese Dienstleistung an uns beauftragt wird
    • Ggfls. notwendige Versandkosten, falls keine Abholung erfolgt, diese wird mittels Angebot auf Anfrage ermittelt und übersandt und ist separat zu beauftragen

Für ein bereits zur Auktion freigegebenes und veröffentlichtes Objekt, welches berechtigterweise aus der Versteigerung genommen wird, ist eine Aufwendungsschadenspauschale von € 80,-- zzgl. USt., für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, zu zahlen.

Alle Gebühren/Aufgeld/Provisionen werden per Rechnungsstellung durch die Heyne GmbH erhoben. Sie sind unmittelbar fällig, netto Kasse ohne Abzüge. Demnach ist sowohl von dem Verkäufer als auch von dem Käufer eine Provisionszahlung zu leisten.

Für gewerbliche Einlieferer/Insolvenzverwaltungen besteht die Möglichkeit mittels Rahmenvertrag über Insolvare® die gesamte Abwicklung, von der Sicherstellung, Überführung, Bewertung und Einstellung der Objekte gegen Entgeltpauschalen zu erhalten. Anfragen zum Rahmenvertrag an Heyne GmbH/ Insolvare®.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Provisionsforderung von Insolvare® mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen; dies gilt nicht, soweit solche Gegenforderungen unstreitig sind und/oder rechtskräftig festgestellt (tituliert) wurden. Ebenso hat der Kunde hinsichtlich der zu zahlenden Provision kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Insolvare®.



§ 11 - Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber, die bei der erstmaligen Registrierung abgefragten Informationen wahrheitsgemäß zu beantworten. Insolvare® behält sich vor, die gegenüber ihr gemachten Angaben zu überprüfen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, Insolvare® nachträgliche Änderungen hinsichtlich der bei der erstmaligen Registrierung abgefragten Informationen unverzüglich nach deren Entstehen schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch bei Fortfall einer ursprünglich gegebenen gewerblichen Zulassung.

(2) Der Kunde hat für die Geheimhaltung der ihm durch Insolvare® mitgeteilten (Zugangs-) Kennwörter sowie sonstiger Daten zu sorgen, mit deren Kenntnis ein Dritter unbefugten Zugang zu dem Account des Kunden erlangen könnte. Der Kunde haftet insbesondere für sämtliche auf seinen Account bezogene Aktivitäten, soweit er einem Dritten eine entsprechende Zugangs- und Nutzungsmöglichkeit eröffnet hat. Der Kunde hat seine (Zugangs-) Kennwörter unverzüglich zu ändern und/oder ändern zu lassen, wenn zu vermuten ist, dass unberechtigte Dritte hiervon und/oder von anderen sicherheitsrelevanten Daten Kenntnis erlangt haben bzw. erlangt haben könnten.

(3) Ein Bieter/Kunde für die Restebörse muss sich vor seiner verbindlichen Gebotsabgabe registrieren lassen. Hierbei sind als Pflichtfelder, Name Adresse und Kontaktdaten wie Telefon/Fax und E-Mail Daten einzutragen. Zudem sind die Zustimmung zu den AGB und die verbindliche Bestätigung des Gebotes und der Anerkennung der Gebühren als Pflicht zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung kann keine Gebotsabgabe erfolgen. Ebenso ist Status der Gewerblichkeit oder Privat anzugeben. Der Einlieferer kann auf der Restebörse private Bieter zulassen, wenn er eine z.B. bei Fahrzeugen, Gebrauchtwagengarantie mit anbietet, in dem dann zugeschlagenen Höchstgebot. Der Private (zugelassene) Bieter anerkannt dann, die in dieser Garantieurkunde notwendigen Regularien und stellt Anbieter wie Insolvare® von möglichen Sachmängelhaftungen frei.

 § 12 - Haftung

(1) Heyne GmbH/Insolvare® haftet grundsätzlich ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich vertragswesentlicher Hauptpflichten. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Folgeschäden und indirekte Verluste. Insolvare® kann auch keine Haftung übernehmen für technisch bedingte Störungen und/oder gar Ausfälle der bereitgestellten Auktions-Plattform sowie für Übertragungsfehler im Zuge der Datenfernübertragung.

(2) Heyne GmbH/Insolvare® kann als Vermittler keine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) für etwaige Mängel der über die Insolvare® -Websites versteigerten Objekte übernehmen. Insolvare® haftet auch nicht für die ihr vom Anbieter übermittelte Objektbeschreibung. Ebenso kann Insolvare® keine Haftung dafür übernehmen, dass ein über die Insolvare® -Website zustande gekommener Kaufvertrag tatsächlich zur Durchführung gelangt, da die kaufvertragliche Abwicklung insoweit den Parteien selbst obliegt. Gelangt ein Kaufvertrag nicht zur Durchführung, so entfällt hierdurch nicht die der Insolvare® zustehende Vermittlungsprovision. In einem solchen Falle trägt die ihre aus dem Kaufvertrag resultierenden Pflichten verletzende Partei die Kosten (Vermittlungsprovision) auch der anderen Partei.

(3) Nimmt Heyne GmbH/Insolvare® ein zur Auktion freigegebenes Objekt berechtigterweise aus der Versteigerung, so hat der Einsteller/anbietende Kunde A-A-EU.de eine Aufwendungsschadens- pauschale von € 80,-- zzgl. MwSt. für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu zahlen. Der Kunde hat die Möglichkeit, Insolvare® nachzuweisen, dass dieser ein Schaden nicht entstanden bzw. niedriger ist als die vorerwähnte pauschalierte Ersatzleistung.

(4) Sollte Heyne GmbH/Insolvare® aus welchem Grunde auch immer, gegenüber einem Kunden schadensersatzpflichtig sein, so beträgt die maximale Haftungshöchstgrenze € 1.000,-- (in Worten: Euro eintausendfünfhundert).

(5) Jeder Kunde haftet grundsätzlich für die unter seiner Zugangskennung (Benutzername, Passwort) getätigten Geschäfte. Aus diesem Grunde ist der Kunde im eigenen Interesse zur strengen Geheimhaltung des ihm zugewiesenen Passworts verpflichtet (siehe auch unter "Pflichten des Kunden").

 

§ 13 - Streitigkeiten zwischen Kunden

Soweit es zwischen Verkäufer und Käufer im Zuge der Abwicklung eines über die Auktionsseiten geschlossenen Kaufvertrages zu Streitigkeiten kommt, so sollen diese zunächst außergerichtlich und einvernehmlich (gütlich) beigelegt werden. Heyne GmbH/Insolvare® wird den Parteien in einem solchen Fall empfehlen, sich an die von Insolvare® bestimmte Schlichtungsstelle zu wenden:

Rechtsanwalt Roland H. Paule c/o PAULE & PARTNER, Rechtsanwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Taunusstraße 5 a, 65183 Wiesbaden
Telefon: +49-611-3081511, paule@paule-partner.de, www.paule-partner.de


§ 14 - Insolvare® -Kundencenter/Administrator

Während der regulären Arbeitszeiten steht Heyne GmbH/Insolvare® ihren Kunden kostenfrei für Auskünfte und Rückfragen per Telefon 06182-85-420 (Sekretariat) und Telefax 06182-85-440 (Kundencenter) zur Verfügung.

 

§ 15 - Gewerbliche Schutzrechte

(1) Heyne GmbH ist Rechtsinhaberin sämtlicher sich auf den Insolvare® -Webseiten verwirklichenden gewerblichen Schutzrechten wie Urheber-, Marken- und Namensrechte. Insbesondere ist Heyne GmbH alleinige Rechtsinhaberin der ihrem Internet-Angebot zu Grunde liegenden Datenbank, deren EDV-technischer Umsetzung sowie hinsichtlich sämtlicher (Eigen-) Inhalte und sonstiger Elemente der Insolvare®-Websites. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen insoweit bei Heyne GmbH/co Insolvare®.

(2) Insolvare® gewährt den Nutzern allen Websites das Recht, sich einzelne Inhalte und Datensätze der bei ihr geführten Datenbank mittels Datenfernübertragung (DFÜ) auf dem Bildschirm anzeigen zu lassen, sowie sich zum Zwecke einer dauerhaften Sichtbarmachung auszudrucken oder ausdrucken zu lassen. Eine weitergehende Verwendung und/oder Veränderung von, aus Insolvare® Datenbanken gewonnener Daten ist nicht gestattet. Insbesondere ist nicht gestattet, solchermaßen durch Abfrage auf Insolvare® Websites gewonnene Daten zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form – gleich zu welchem Zwecke – zu verwenden.

(3) Kunden von Insolvare®, insbesondere Anbieter von Fahrzeugen, räumen Insolvare® ein zeitlich nicht befristetes, sowie umfassendes Nutzungsrecht an den zur Implementierung in die bei Insolvare® geführten Datenbanken vorgesehenen Daten und Inhalten ein. Für Anbieter von Fahrzeugen betrifft dies vor allem sämtliche Daten betreffend das jeweilige Fahrzeug wie beschreibende Angaben, weitergehende Erläuterungen und Abbildungen.



§ 16 - Schlussbestimmungen

(1) Etwaige, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie seitens Heyne GmbH/Insolvare® schriftlich anerkannt wurden. Hierfür liegt die Beweislast beim Kunden.

(2) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Insolvare® ihren Kunden rechtzeitig bekannt geben. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten vom Kunden als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Bekanntgabe und entsprechend erfolgter Mitteilung nach Abs.1 dieser Bestimmung schriftlich widersprochen wird.

(3) Änderungen und/oder Ergänzungen im Hinblick auf das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zwischen Insolvare® und dem Kunden bedürfen der unbedingten Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die – auch teilweise - Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.



§ 17 - Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Auf die zwischen der Heyne GmbH/Insolvare® und dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnisse findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Als Gerichtsstand gilt vereinbart Wiesbaden

§ 18 – Geltung, Bekanntmachung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vom Ursprung 01.12.2004) erlangen mit dem 01.02.2013 für Auktionen der neuen Website Ihre Rechtskraft, sofern vom Nutzer nicht bis zum 15.02.2013 schriftlich widersprochen wurde unter gleichzeitiger Aufschaltung des Relaunch und für Altkunden damit verbundener Freischaltung auf Heyne GmbH/ Insolvare® Webseiten: www.Auto-Auktionen-Europa.de | www.boote-auktionen-europa.de | www.InsolvenzAuktionen-Online.de

Die Bekanntmachung der aktualisierten AGB (Stand Mai 2018) erfolgt via Newsletter zur neuen europäischen Datenschutz Grundverordnung DSGVO [siehe Menüpunkt Datenschutz].