Sicherstellungen
Sicherstellungen sind anfangs, mit rechten Dritter eingezogenen Gegenstände, die Banken,
Versicherungen, Insolvenzverwalter und andere Institutionen die von Gesetzes wegen diese
Sicherstellungen und Beschlagnahmen durchführen dürfen.
Nach Freigabe der Rechte Dritter gelangen Sicherstellungen zum Verkauf um die Ansprüche
von Gläubigern zu befriedigen. Die anschließenden Verwertungen werden über Auktionen/Versteigerungen abgewickelt.
Die Onlineform der Auktionen wie www.insolvare.de, ia-o.de, ebay.de, insolvenzauktionen-online.de u.a. nimmt
dabei verstärkt die Position der herkömmlichen Versteigerungen ein; generiert damit einen höheren Erlös für den
Einsteller und trägt damit auch zur Schadensminderung bei.
