ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- der Heyne GmbH, Klausenweg 6, 63452 Hanau - (nachstehend kurz "IA-O" genannt)
Auktionshalle in 63500 Seligenstadt, Ferdinand-Porsche-Str. 21-23
Tel. 06182 - 85 - 0 Fax 06182 - 85 440
für Auktionen der

www.insolvenzauktionen-online.de ®
§1-Präambel
IA-O stellt im Internet eine Plattform zum An- und Verkauf von Insolvenzobjekten, gebrauchten Mobilien, Materialien, Werkzeugen und Waren aus Insolvenzen zur Verfügung. Der Verkauf ist als Auktion ausgestaltet; d.h. ein Käufer (als Nutzer der Plattform) erwirbt ein angebotenes Objekt höchstbietend durch Zuschlag. Die IA-O tritt dabei dem Bieter/Käufer als Vermittler, nicht als Verkäufer gegenüber. Die IA-O ist insofern auch nicht Vertreter von Anbieter/Verkäufer und/oder Bieter/Käufer. IA-O übernimmt für Anbieter auf Anfrage auch das Inkasso, so dass hier unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung IA-O auch als Rechnungssteller für den Insolvenzverwalter / Gläubiger auftritt.
Insolvenzgegenstände werden in dem Ist-Zustand angeboten und versteigert. Es gibt keine Nachbesserung oder Nachverhandlungsmöglichkeit. Die Gegenstände werden in einer Online Auktion eingestellt und ausführlich beschrieben und mit bis zu 20 Fotos dokumentiert.
Soweit es zwischen Anbieter und Bieter durch Zuschlag zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt, erhält die IA-O von beiden Seiten (Verkäufer / Käufer) eine Vermittlungsprovision nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2-Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsverhältnisse zwischen der IA-O und gewerblichen und/oder privaten Nutzern (im folgenden kurz "Kunden" genannt) der von der IA-O auf der Website insolvenzauktionen-online.de sowie auf allen zu dieser Domain gehörenden Subdomains (im folgenden kurz " IA-O-Website" genannt) zur Verfügung gestellten Auktionen und (Eigen-) Dienstleistungen, sowohl auf Anbieter- wie auch auf Bieterseite. Der Kunde erkennt diese Geschäftsbedingungen mit deren Kenntnisnahme im Verlauf der erstmaligen Registrierung über die Website als verbindlich an. Kommt es zwischen Anbieter und Höchstbietendem zum Abschluss eines rechtswirksamen Kaufvertrages, so stellen in jenem Vertragsverhältnis (Verkäufer/Käufer) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der sich anschließenden Geschäftsabwicklung Empfehlungen dar, deren Einhaltung im Sinne einer seriösen und vertrauensvollen Geschäftsabwicklung geboten ist. Die IA-O wird Anbieter und Höchstbietenden nach Auktionsende über die Beendigung der Auktion, die Zuschlagserteilung sowie die Kontaktdaten der jeweils anderen Vertragspartei in Kenntnis setzen. Die Abwicklung des Kaufvertrages obliegt hiernach im Grundsatz allein Verkäufer und Käufer in dem zwischen diesem bestehenden Vertragsverhältnis, mit Ausnahme der von IA-O übernommenen Inkasso-Abwicklung.
§3-Vertragsverhältnis
Das zwischen der IA-O und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis wird nach erstmaliger Registrierung jeweils begründet durch Einloggen auf der Website mit den persönlichen Zugangsdaten (User-Name / Kennwort) des Nutzers. Bereits mit der erstmaligen Registrierung anerkennt der Nutzer der IA-O-Website die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe auch unter "Registrierung"). Erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht vorbehaltlos an, so wird ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis nicht begründet; eine Teilnahme an den auf der IA-O-Website durchgeführten Insolvenzgüter-Auktionen ist dann allerdings nicht möglich.
§4-Registrierung
(1) Um an den auf der IA-O-Website durchgeführten Auktionen teilnehmen zu können, muss sich jeder Kunde einmalig bei IA-O registrieren. Der Kunde hat im Verlauf des Registrierungsprozesses vorbehaltlich technischer Einschränkungen die Möglichkeit, sich einen Benutzernamen (User-Name) frei zu wählen, sofern dieser nicht bereits anderweitig vergeben ist; es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf einen bestimmten Benutzernamen. Der Kunde legt weiterhin entsprechend den vorgemachten Ausführungen Weise ein von ihm selbst gewünschtes Passwort fest.
(2) Mit der Registrierung anerkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Registrierung ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich juristische Personen sowie natürliche Personen, soweit sie volljährig und geschäftsfähig sind.
(3) Sämtliche an IA-O übermittelten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung oder eine aus einer Auktion resultierende Notwendigkeit. Im Übrigen wird IA-O die ihr zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Eine anderweitige Verwendung (z.B. Benutzeruntersuchung o.ä.) findet ausschließlich in anonymisierter Weise statt. Des Weiteren gelten die in der Datenschutzerklärung gem. § 4 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) gemachten Angaben.
(4) Ein gewerblicher Kunde hat im Verlauf dieser erstmaligen Registrierung der IA-O seine Zulassung durch Übersendung eines amtlichen Gewerbenachweises (Gewerbeanmeldung) sowie Handelsregisterauszugs mittels Telekopie nachzuweisen. Ein privater Kunde hat seine Legitimation mittels Kopie seines Lichtbild-Ausweises mittels Telefax nachzuweisen. IA-O ist befugt, die vom Kunden gemachten Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls auch eine Bonitätsprüfung vorzunehmen.
(5) IA-O wird den Kunden über die erfolgreiche Registrierung informieren und ihm das gewünschte Passwort zur Teilnahme der auf der Website durchgeführten Auktionen per E-Mail bestätigen. Voraussetzung dafür ist die Zahlung der einmaligen Anmeldegebühr. Der Kunde kann sich dann unter Nutzung dieses Passwortes sowie des von ihm bestimmten Benutzernamens (User-Name) auf der IA-O-Website anmelden und an den hier durchgeführten Insolvenz-Auktionen teilnehmen.
(6) Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Registrierung. IA-O behält sich demnach das Recht vor, Anmelder ohne weitere Begründung zurückzuweisen sowie bereits registrierten Nutzern die Registrierung zu entziehen (Abmeldung). Solchermaßen abgemeldete Nutzer haben ungeachtet dessen bereits getätigte Geschäfte noch vollständig abzuwickeln.
§5-Leistungen
(1) IA-O führt auf der Website Insolvenz-Auktionen durch. IA-O ist dabei nach näherer Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen Gastgeber der Auktion und verantwortlich für deren korrekten Ablauf.
(2) In der von IA-O diesbezüglich betriebenen Datenbank werden die zum Verkauf stehenden Objekte/Güter gespeichert. Auf diese Objekte bezogene Informationen erhalten die IA-O von seinem Kunden als Insolvenzgüter-Anbieter und potentiellem Verkäufer der Objekte.
(3) Auf Grundlage der kundenseitig gemachten Angaben übernimmt IA-O die Aufnahme, Bewertung und Einstellung der Insolvenzgüter auf die Website und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf der Online-Auktionen.
§6-Einschränkungen
(1) IA-O stellt ihre Website grundsätzlich ganztägig zur Verfügung. Technisch bedingt – beispielsweise aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten – muss sich IA-O jedoch eine zeitweise Einschränkung und/oder Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt, auf die IA-O keine Einflussmöglichkeit hat.
(2) Ist eine bestimmte Insolvenz-Auktion von einer solchen, auf Seiten der IA-O liegenden und von dieser zu verantwortenden allgemeinen Einschränkung betroffen, so ist die Auktion zu wiederholen, soweit die eingetretene Einschränkung die Auktion maßgeblich beeinflusst hat.
§7-Einstellen von Inhalten - Verkauf von Insolvenzgütern über die Website
(1) Berechtigt zur Teilnahme an den auf der IA-O - Website durchgeführten Auktionen auf Anbieter- bzw. Verkäuferseite sind ausschließlich Insolvenzverwalter, Banken, Leasinggesellschaften, andere gewerbliche Institutionen, Behörden und andere Gläubiger, die uns den Nachweis der Pfandfreigabe erbringen. Die Einstellung der Objekte ist kostenpflichtig. Eine etwaige Vertretungsbefugnis ist anzuzeigen. Im Übrigen besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an den von der AHHG angebotenen Auktionen und sonstigen (Eigen-) Leistungen.
(2) Der Anbieter erklärt, allein verfügungsberechtigt über die zum Verkauf vorgesehene Güter zu sein und insoweit an diesem keine Rechte Dritter (z.B. Pfandrechte, Eigentumsrechte, Vorkaufsrechte u.a.) bestehen. Er ist verpflichtet, sämtliche Angaben über den zum Verkauf vorgesehenen Gegenstand wahrheitsgemäß und vollständig mittels des zur Verfügung gestellten Einlieferungsformulars an IA-O zu übermitteln, insbesondere auch etwaige Fehler, Mängel, Defekte und Modifikationen des Gegenstandes nicht zu verschweigen. Der Kunde erklärt gegenüber der IA-O, insoweit die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sowie die hierauf basierende einschlägige Rechtsprechung zu beachten. Ungeachtet dessen erfolgt jedweder über die Website getätigter An-/Verkauf grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
(3) Der Anbieter verpflichtet sich, für die Dauer der Auktion den Gegenstand nicht selbst anderweitig zum Verkauf anzubieten oder anbieten zu lassen bzw. zu verkaufen oder verkaufen zu lassen, damit bei Zuschlag für den Höchstbietenden das Geschäft auch tatsächlich abgewickelt werden kann; im Falle einer Zuwiderhandlung trägt ansonsten der Anbieter neben seinen eigenen Kosten auch die des Höchstbieters. Die Einstellung/Veröffentlichung der Insolvenzgüter auf der Website der IA-O wird unmittelbar von IA-O vorgenommen; Anbieter/Verkäufer können die Angebote nicht selbständig in die Auktions-Plattform einpflegen. Eine Änderung der Insolvenzbeschreibung während einer laufenden Auktion ist nicht möglich. Es obliegt daher dem Anbieter/seinem Vertreter dafür Sorge zu tragen, dass zum Verkauf vorgesehene Gegenstände in beschriebener Art und Güte auch tatsächlich liefern zu können.
(4) IA-O behält sich das Recht vor, die vom Kunden gemachten, auf den Gegenstand bezogenen Angaben zu überprüfen und/oder überprüfen zu lassen. Im Falle begründeter Bedenken gegen die Richtigkeit der kundenseits gemachten Angaben findet das vom Anbieter zum Verkauf vorgesehene Objekt keine Aufnahme in die Datenbank der IA-O. IA-O ist auch berechtigt, ein zur Auktion freigegebenes Objekt wieder aus der Versteigerung zu nehmen, sofern sich aufgrund von Tatsachen im Nachhinein herausstellt, dass die durch den Anbieter gemachten Angaben unrichtig sind. Es besteht im Allgemeinen kein Rechtsanspruch auf Aufnahme von Objekten in die IA-O-Datenbank und/oder auf deren Veröffentlichung auf der IA-O-Website im Zuge der Durchführung einer Insolvenz-Auktion. Darüber hinaus wird IA-O die Veröffentlichung solcher Angebote ablehnen, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote und/oder gegen die guten Sitten verstoßen und/oder deren Veröffentlichung der IA-O aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist.
(5) Die Platzierung von Inhalten liegt im Ermessen der IA-O. Insbesondere ist IA-O befugt, das zum Verkauf vorgesehene Objekt entsprechend der Website-Struktur einer Rubrik und/oder Auktionsklasse zuzuordnen. Über eine entsprechende Suchfunktion stellt die IA-O sicher, dass jeder zur Auktion stehende Gegenstand unabhängig von der vorgegebenen Platzierung anhand der jeweiligen Objektbeschreibung gefunden werden kann.
(6) Das Objekt wird zu dem von dem anbietenden Kunden bestimmten Startpreis ("Ausrufpreis") auf der Website veröffentlicht und zur Auktion freigeben. Dieser Ausrufpreis wird als Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen MWSt. in die Auktion eingestellt. Die Auktion wird sowohl netto als auch brutto (incl. ges. MWSt.) geführt. Der Anbieter/Verkäufer hat mit seinem Einstellungsgesuch zugleich den zu erzielenden Mindestpreis anzugeben. Weichen der von der IA-O ermittelte (Netto-) Marktwert und der vom Anbieter/Verkäufer vorgesehene Mindestpreis um mehr als 15 % voneinander ab, so ist vor Veröffentlichung auf der IA-O-Website mit dem Anbieter/Verkäufer Rücksprache zu halten. Um Dynamik in die Auktion zu bringen, haben die Bieter die Möglichkeit auch unter dem Ausrufpreis Ihre Gebote abzugeben.
(7) Es sollen wochentäglich Insolvenz-Auktionen durchgeführt werden. Die jeweiligen Auktionszeiten bzw. Auktionszeiträume werden rechtzeitig auf der Website bekannt gegeben. IA-O behält sich die Durchführung von Auktionen (zusätzlich) auch an anderen als Werktagen vor. IA-O wird ihre Kunden auf eine solche Auktion frühzeitig aufmerksam machen. Weiterhin behält sich IA-O das Recht vor, geplante Auktionen – ggf. auch kurzfristig – ausfallen zu lassen. Bereits begonnene Auktionen können indes nur aus wichtigem Grund abgebrochen werden.
§ 8- Bieten - Kauf von Objekten/Waren/Gegenständen über die Website
(1) Berechtigt zur Teilnahme an den auf der IA-O-Website durchgeführten Auktionen auf Bieter- bzw. Käuferseite sind private Kunden und gewerbliche Kunden (Händler), soweit diese unbeschränkt geschäftsfähig sind. Jeder gewerbliche Kunde hat IA-O seine Zulassung durch Übersendung eines amtlichen Gewerbenachweises (Gewerbeanmeldung) sowie Handelsregisterauszugs nachzuweisen (siehe auch unter "Registrierung"); eine etwaige Vertretungsbefugnis ist anzuzeigen. Jeder private Kunde hat seine Legitimation mittels Kopie seines Lichtbildausweises per Telefax nachzuweisen.
(2) Die Bietschritte sind unabhängig von der Höhe des aktuellen Gebots mindestens 1-er/ 2-er / 5-er/ 10-er/ 20-er/ 50-er/ 100-er/ 200-er und 500-er Schritten möglich. Die Bietschritte/Gebote werden durch den Ausrufpreis festgelegt. Diese betragen:
Bei Waren mit Ausrufpreisen von 10,-€ bis 50,-€ sind 1-er/ 2-er/ 5-er und 10-er Bietschritte möglich. Bei Waren mit Ausrufpreisen von 50,-€ bis 100,-€ sind 5-er/10-er/20-er u. 50-er Bietschritte möglich. Bei Waren mit Ausrufpreisen von 100,-€ bis- 500,-€ sind 10-er/20-er/50-er u. 100-er Gebote möglich. Bei Waren mit Ausrufpreisen ab 500,-€ sind 50-er/100-er/200-er und 500-er Gebote möglich.
Andere Bietschritte werden bei der jeweiligen Auktion verbindlich festgelegt.
(3) Alle Gebotsbeträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe und werden gleichzeitig netto und brutto ausgewiesen. Objekte ohne separaten MWSt-Ausweis werden als solche kenntlich gemacht.
(4) Abgegebene Gebotene sind für den Bieter bindend. Aus technischen Gründen kann IA-O nicht in eine laufende Auktion eingreifen und Gebote streichen und/oder Gebotsbeträge abändern.
(5) Geben zwei Bieter ein Gebot in gleicher (maximaler) Höhe ab, so gilt das zeitlich früher abgegebene Gebot als Höchstgebot.
(6) IA-O stellt ihren Kunden im Zuge der Auktion einen automatischen Bietassistenten zur Verfügung. Der Kunde (Bieter) hat dadurch die Möglichkeit, einmalig einen Höchstbetrag festzulegen; dieser Höchstbetrag stellt den maximalen Betrag dar, welchen der Bieter für das betroffene Objekt zu zahlen bereit ist. Der Bietassistent steigert dann automatisch für den Kunden bis zu dem angegebenen Höchstbetrag mit, soweit sich mindestens noch ein weiterer Kunde mit bietend an der Auktion beteiligt. Der Bietassistent bietet stets nur den minimal erforderlichen Erhöhungsbetrag.
(7) Nach Ablauf des Auktionszeitraumes erhält grundsätzlich der höchstbietende Kunde den Zuschlag auf den jeweiligen Gegenstand zu dem endgültigen Gebotspreis, soweit dieser über dem von dem Anbieter angegebenen Mindestpreis liegt. Geht ein Gebot allerdings innerhalb der letzten 30 Sekunden des Auktionszeitraumes ein, so verlängert sich der Auktionszeitraum ab Gebotseingang um weitere 30 Sekunden; gleiches gilt für Gebotseingänge innerhalb eines bereits verlängerten Auktionszeitraumes. Der Auktionszeitraum verlängert sich dadurch so lange, bis innerhalb dieser 30-Sekunden-Phase ("Endspurt") kein weiteres Gebot mehr abgegeben wird.
(8) Liegt das Maximalgebot über dem vom anbietenden Kunden angegebenen Mindestpreis, so kommt mit Erteilung des Zuschlags zwischen Anbieter/Verkäufer und Bieter/Käufer rechtswirksam ein Kaufvertrag zustande, wobei der endgültige Gebotspreis insoweit zugleich auch den Kaufpreis des Objektes darstellt. Der Vertrag ist grundsätzlich für Verkäufer und Käufer bindend. Der Käufer ist demzufolge verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen; der Verkäufer ist zur Aushändigung des Objektes in dem beschriebenen Zustand und Bestätigung über Pfandfreigabe und Rechnung verpflichtet.
(9) Liegt nach Beendigung des Auktionszeitraumes der maximale Gebotspreis unter dem von dem Anbieter angegebenen Mindestpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung (per E-Mail) des Anbieters zustande, das Objekt auch zu dem Betrag des Maximalgebotes verkaufen zu wollen. Der Anbieter/Verkäufer hat diese Erklärung gegenüber IA-O abzugeben. IA-O hat den Höchstbietenden hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gibt der Anbieter eine ablehnende oder innerhalb von 72 Stunden keine Erklärung ab, so gilt der Vorbehalt als abschlägig aufgelöst; ein Kaufvertrag kommt in diesem Falle nicht zustande. IA-O wird den Höchstbietenden auch hierüber in Kenntnis setzen. Während dieser Zeit ist der Höchstbieter an sein abgegebnes Gebot gebunden.
(10) Sowohl Anbieter/Verkäufer als auch Höchstbietender/Käufer erhalten von IA-O zeitnah nach Beendigung des Auktionszeitraumes und/oder Zustandekommen des Kaufvertrages eine Bestätigungs-Mail ("Zuschlagsschein") an die auf dem Einlieferungsformular angegebene Mail-Adresse mit Angabe der Kontaktdaten des Vertragspartners. Verkäufer und Käufer haben hiernach miteinander Kontakt aufzunehmen und sich über die weiteren Abwicklungskonditionen zu verständigen.
§ 9- Abwicklung
Die Abwicklung des über die Aktionsplattform der IA-O zustande gekommenen Kaufvertrages obliegt grundsätzlich den kaufvertragsschließenden Parteien (Anbieter/Verkäufer und Bieter/Käufer). Vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede ist der Kunde zur Abholung des ersteigerten Gegenstandes an dem vom Verkäufer auf dem Einlieferungsformular angegebenen Lagerort (PLZ) des Verkäufers verpflichtet. Ausnahme bildet die Übernahme des Inkassos durch insolvenzauktionen-online.
§10- Vermittlungsprovision, Gebühren
(1) Die Registrierung des Bieters ist kostenlos.
(2) Mit Zustandekommen eines Kaufvertrages wird die an die IA-O zu zahlende Vermittlungsprovision fällig, deren Höhe sich nach Abs.4 bestimmt.
(3) IA-O zieht die anfallenden Gebühren entweder per Lastschriftverfahren ein oder nach Rechnungsstellung wird die Überweisung sofort ohne Abzug fällig.
(4) Die Höhe der an IA-O zu zahlenden Provision und Gebühren betragen:
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen die Provisionsforderung der IA-O mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen; dies gilt nicht, soweit solche Gegenforderungen unstreitig sind und/oder rechtskräftig festgestellt (tituliert) wurden. Ebenso hat der Kunde hinsichtlich der zu zahlenden Provision kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber IA-O.
§ 11- Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber IA-O, die bei der erstmaligen Registrierung abgefragten Informationen wahrheitsgemäß zu beantworten. IA-O behält sich vor, die ihr gegenüber gemachten Angaben zu überprüfen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der IA-O nachträgliche Änderungen hinsichtlich der bei der erstmaligen Registrierung abgefragten Informationen unverzüglich nach deren Entstehen schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch bei Fortfall einer ursprünglich gegebenen gewerblichen Zulassung. Nach Prüfung der Voraussetzungen zum Bieten auf der Auktionsplattform wird die einmalige Anmeldegebühr fällig und kann per Überweisung oder Lastschriftverfahren abgebucht werden. Nach Gutschrift erfolgt die Freischaltung zum Bieten.
(2) Der Kunde hat für die Geheimhaltung der ihm durch die IA-O mitgeteilten (Zugangs-) Kennwörter sowie sonstiger Daten zu sorgen, mit deren Kenntnis ein Dritter unbefugten Zugang zu dem Account des Kunden erlangen könnte. Der Kunde haftet insbesondere für sämtliche auf seinen Account bezogene Aktivitäten, soweit er einem Dritten eine entsprechende Zugangs- und Nutzungsmöglichkeit eröffnet hat. Der Kunde hat seine (Zugangs-) Kennwörter unverzüglich zu ändern und/oder ändern zu lassen, wenn zu vermuten ist, dass unberechtigte Dritte hiervon und/oder von anderen sicherheitsrelevanten Daten Kenntnis erlangt haben bzw. erlangt haben könnten.
§ 12- Haftung
(1) IA-O haftet grundsätzlich ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich vertragswesentlicher Hauptpflichten. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Folgeschäden und indirekte Verluste. IA-O kann auch keine Haftung übernehmen für technisch bedingte Störungen und/oder gar Ausfälle der bereitgestellten Auktions-Plattform sowie für Übertragungsfehler im Zuge der Datenfernübertragung.
(2) IA-O kann als Vermittler keine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) für etwaige Mängel der über die IA-O -Website versteigerten Waren übernehmen. IA-O haftet auch nicht für die ihr vom Anbieter übermittelten Objektbeschreibung. Ebenso kann IA-O keine Haftung dafür übernehmen, dass ein über die Website zustande gekommener Kaufvertrag tatsächlich zur Durchführung gelangt, da die kaufvertragliche Abwicklung insoweit den Parteien selbst obliegt. Ausnahme ist das Inkasso durch IA-O. Gelangt ein Kaufvertrag nicht zur Durchführung, so entfällt hierdurch nicht die IA-O zustehende Vermittlungsprovision. In einem solchen Falle trägt die ihre aus dem Kaufvertrag resultierenden Pflichten verletzende Partei die Kosten (Vermittlungsprovision) auch der anderen Partei.
(3) Nimmt die IA-O ein zur Auktion freigegebenes Objekt berechtigterweise aus der Versteigerung, so hat der anbietende Kunde der AHG eine Aufwendungspauschale von mind. € 100,-- zzgl. MWSt. für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu zahlen, soweit bereits mindestens ein Gebot auf das betroffene Objekt abgegeben wurde, welches über dem kundenseitig angegebenen Mindestpreis liegt. Der Kunde hat die Möglichkeit, IA-O nachzuweisen, dass dieser ein Schaden nicht entstanden bzw. niedriger ist als die vorerwähnte pauschalierte Ersatzleistung.
(4) Sollte IA-O aus welchem Grunde auch immer gegenüber einem Kunden schadensersatzpflichtig sein, so beträgt die maximale Haftungshöchstgrenze € 1.500,-- (in Worten: Euro eintausendfünfhundert).
(5) Jeder Kunde haftet grundsätzlich für die unter seiner Zugangskennung (Benutzername, Passwort) getätigten Geschäfte. Aus diesem Grunde ist der Kunde im eigenen Interesse zur strengen Geheimhaltung des ihm zugewiesenen Passworts verpflichtet (siehe auch unter "Pflichten des Kunden").
§ 13- Streitigkeiten zwischen Kunden
Soweit es zwischen Verkäufer und Käufer im Zuge der Abwicklung eines über die IA-O - Website geschlossenen Kaufvertrages zu Streitigkeiten kommt, so sollen diese zunächst außergerichtlich und einvernehmlich (gütlich) beigelegt werden. IA-O wird den Parteien in einem solchen Fall empfehlen, sich an die von IA-O bestimmte Schlichtungsstelle
Rechtsanwalt Roland H. Paule
c/o PAULE & PARTNER, Rechtsanwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechts
Rheingau-Palais
Söhnleinstraße 8
65201 Wiesbaden
Telefon: +49-611-3081511
paule@paule-partner.de
www.paule-partner.de
zu wenden.
§ 14- Kundencenter
Während der regulären Arbeitszeiten steht IA-O ihren Kunden für Auskünfte und Rückfragen per Mail, Telefon und Telefax zur Verfügung. Der Kunde akzeptiert, dass sich die IA-O hierfür zu Zwecken der Kostendeckung mehrkostenpflichtiger Kontakt- und Rufnummern (mind. 0,12 c / Minute) bedienen muss. Nähere Angaben über die Höhe der im Einzelfall anfallenden Verbindungskosten wird die IA-O im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf der IA-O-Website machen.
§ 15- Gewerbliche Schutzrechte
(1) IA-O ist Rechtsinhaberin sämtlicher sich auf der Website verwirklichender gewerblicher Schutzrechte wie Urheber-, Marken- und Namensrechte. Insbesondere ist IA-O alleinige Rechtsinhaberin der ihrem Internet-Angebot zu Grunde liegenden Datenbank, deren EDV-technischer Umsetzung sowie hinsichtlich sämtlicher (Eigen-) Inhalte und sonstiger Elemente der Website. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen insoweit bei IA-O.
(2) IA-O gewährt den Nutzern der Website das Recht, sich einzelne Inhalte und Datensätze der bei ihr geführten Datenbank mittels Datenfernübertragung (DFÜ) auf dem Bildschirm anzeigen zu lassen sowie sich zum Zwecke einer dauerhaften Sichtbarmachung auszudrucken oder ausdrucken zu lassen. Eine weitergehende Verwendung und/oder Veränderung von aus der Datenbank der IA-O gewonnener Daten ist nicht gestattet. Insbesondere ist nicht gestattet, solchermaßen durch Abfrage auf der IA-O Website gewonnene Daten zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form – gleich zu welchem Zwecke – zu verwenden.
(3) Kunden der IA-O, insbesondere Anbieter von Insolvenzgegenständen, räumen IA-O ein zeitlich nicht befristetes sowie umfassendes Nutzungsrecht an den zur Implementierung in die bei der IA-O geführten Datenbank vorgesehenen Daten und Inhalten ein, die betrifft vor allem die beschreibenden Angaben, weitergehende Erläuterungen und Abbildungen.
§ 16- Schlussbestimmungen
(1) Etwaige, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingung eines Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie seitens der IA-O schriftlich anerkannt wurden. Hierfür liegt die Beweislast beim Kunden.
(2) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird IA-O ihren Kunden rechtzeitig bekannt geben. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten vom Kunden als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Bekanntgabe und entsprechend erfolgter Mitteilung nach Abs.1 dieser Bestimmung schriftlich widersprochen wird.
(3) Änderungen und/oder Ergänzungen im Hinblick auf das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zwischen IA-O und dem Kunden bedürfen der unbedingten Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die – auch teilweise - Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
§ 17- Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Auf die zwischen der IA-O und dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnisse findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Soweit zwischen den Parteien disponibel, so ist Gerichtsstand der jeweilige Unternehmenssitz der IA-O.
§ 18- Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.08.2006 für Auktionen der
insolvenzauktionen-online.de ®
eine Unternehmung der
Heyne GmbH
Klausenweg 6
D-63452 Hanau
HRB 4944 (AG Hanau)
Fon: 06182-85-0
Fax: 06182-85-440
Geschäftsführung:
Ursula Heyne, Bilanzbuchhalterin
E-Mail: info@ia-o.de